Gemeinde Inzlingen

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Bericht öffentliche Gemeinderatssitzung vom 31.05.2022

Als ersten Tagesordnungspunkt in der letzten Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit einem eingeschossigen Anbau mit Flachdach an das bestehende Wohnhaus im Bützmattweg 37. Für die Abweichung der Dachform mit einem Flachdach kann nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde eine Befreiung erteilt werden. Der Gemeinderat stimmte diesem Bauantrag zu.
 
Für die Lüftungsanlage in der Buttenbergschule wurde das Gewerk Heizung und Sanitär behandelt. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dafür, das Gewerk an die Firma Herzog aus Lörrach zu einem Angebotspreis von 19.740,89 € brutto zu vergeben. Die Vorbereitungen für den Einbau der Lüftungsanlage haben schon begonnen.
 
Als nächsten Punkt stand der aktuelle Sachstand zum Hochwasserschutz auf der Tagesordnung. In der Sitzung vom 22. Februar 2022 wurde die Verwaltung beauftragt, nach Klärung der Förderfähigkeit, den Auftrag Steinenweg / Hangsicherung zu vergeben und die Planungsfreigabe für den Geröllrückhalt Steinengraben und das Einlaufbauwerk Talweg zu erteilen. Bürgermeister Muchenberger berichtete, dass die verschiedenen Anträge für die Fördermöglichkeiten gestellt wurden. Diese wurden genehmigt bzw. die Gemeinde hat eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten. Dies bedeutet, dass mit den Arbeiten begonnen werden darf und der Antrag auf den Zuschuss, nach Abschluss der Arbeit, gestellt werden kann. Für die Zuschussanträge waren, neben der Fachplanung umfangreiche und zeitaufwendige naturschutz- und forstrechtliche Voruntersuchungen nötig. Aufgrund der intensive Begleitung der Verfahren durch die Verwaltung konnte eine beschleunigte Zusage erreicht werden. Die Erneuerung des Steinenwegs und der Böschung des Steinengrabens soll nach dem Pfingstwochenende beginnen. Die Baukosten belaufen sich auf rund 100.000 € netto, wovon 40 % vom Land gefördert werden. Der Geröllrückhalt Steinengraben und das Einlaufbauwerk Talweg werden in einer der nächsten Sitzungen behandelt.
 
Hydrologe Patrick Blau erläuterte den aktuellen Sachstand bezüglich der geotechnischen Untersuchung für die Hochwasserschutzmaßnahmen. Geprüft wurde ein Hochwasserrückhaltebecken oberhalb oder unterhalb des Lohweges und ein Hochwasserrückhaltebecken im Langmatt/Chrischonatal. Bei allen drei Standorten muss die Dammaufstandsfläche hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit ertüchtigt werden. Der Standort unterhalb des Lohweges weist eine günstigere geologische Eignung auf, da keine grundwasserführenden Schichten im Talgrund nachgewiesen wurden. Die Bodenschichten sind zudem, ab ca. 1,2 Meter Tiefe, ausreichend tragfähig. Die Standorte oberhalb des Lohweges und im Langmatt / Chrischonatal benötigen in jedem Fall eine Kerndichtung oder eine vertikale Dichtungsschürze, um einen hydraulischen Kurzschluss und eine Unterströmung des Erddams bei Hochwassereinstau zu verhindern. Beim Standort oberhalb des Lohweges ist die zusätzliche Problematik die Trinkwassergewinnung, was den Standort zusätzlich verteuert. Deshalb werden die beiden anderen Standorte weiterverfolgt. Die nächsten Schritte sind die Untersuchungen der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Kanäle und der Gewässer im gesamten Gemeindegebiet sowie die Ableitung der Zuflüsse aus dem Bereich „Höhenweg“ in Richtung „Inzlinger Kreuz“ um den Bereich „Horland“ zu schützen.
Als Zwischenfazit kann gesagt werden, dass die Erstellung eines Gesamtkonzeptes weiterhin eine sehr große Aufgabe bleibt und viel Vorarbeit geleistet werden muss.
Für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Inzlingen und der Gemeinde Riehen wurde eine Kommission eingerichtet. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse wurden in einem abgestimmten Untersuchungsbericht zusammengefasst.  Daraus resultierte ein sogenannter „letter of intent“ in dem die fachlichen „Spielregeln“ definiert sind. Dieser soll von den Projektbeteiligten, insbesondere den Fachbehörden, beidseits der Grenze unterzeichnet werden, um spätere Diskussionen über die Anerkennung von Berechnungsergebnissen auszuschließen.
Bezüglich der Unterführungssituation in der Schlossstraße hatte der Kreis, auf wiederholte Nachfrage, die Gemeinde letztendlich aufgefordert, verschiedene Szenarien, mittels des im Starkregenrisikomanagement eingesetzten Modells, zu überprüfen. Folgende Optionen wurden untersucht: Die vollständige Schließung der Unterführung und eine hochwassersichere Gestaltung des Ost-Zuganges. Beide Modellvarianten brachten keine signifikanten Verbesserungen für die Unterlieger in der Dorfstraße. Es erfolgt ein Einstau am tiefsten Punkt der Kreisstraße, von wo das Wasser aufgrund der Einstauhöhe über den westseitigen Bereich in das tiefer liegende Gebiet „Dorfstraße“ fließt. Das weitere Verfahren muss mit dem Landkreis besprochen werden.
Der Werkhof setzt jeweils zu Beginn der Starkregen-Saison die bereits mehrmals dargestellten Kleinmaßnahmen um, bzw. ertüchtigt diese. Dazu wurde nun ein „Kleinmaßnahmenkatalog“ im Sinne einer Checkliste erstellt. Dieser soll die Abarbeitung der routinenmäßigen Arbeiten erleichtern und Kontinuität in der Durchführung sicherstellen.
 
Zum Schluss der letzten Sitzung nahm der Gemeinderat die Spende von Marie-Luise und Alexander von Behaim-Schwartzbach in Höhe von 100 € für das Wasserschloss an und bedankte sich für die großzügige Spende.
 
 
 
 
 
 

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