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Information zur Grundsteuer
Im April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Ende 2019 wurde daher ein geändertes Grundsteuer- und Bewertungsrecht verabschiedet und eine fünfjährige Umsetzungsfrist eingeräumt.
Alle Bundesländer hatten über eine Öffnungsklausel die Möglichkeit, ein eigenes Grundsteuergesetz zu verabschieden. Das Land Baden-Württemberg hat die Länderöffnungsklausel genutzt und ein eigenes Landesgrundsteuergesetz zum 1. Januar 2025 erlassen.
Alle wichtigen Fakten und Informationen haben wir für Sie in der folgenden FAQ zusammengestellt.
Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform 2025
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine kommunale Abgabe, welche Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken an die jeweilige Stadt oder Gemeinde entrichten. Hierbei wird unterschieden zwischen der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen, sowie der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht unter die Grundsteuer A fallen.
Die Grundsteuer stellt eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden dar und unterstützt die Finanzierung lokaler Aufgaben, wie beispielsweise den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur.
Wer ist von der Grundsteuer betroffen?
Betroffen sind alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken
Warum war eine Grundsteuerreform notwendig?
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Grundlage der Berechnung waren bisher Einheitswerte aus den Jahren 1964 (alte Bundesländer) und 1935 (neue Bundesländer). Diese veralteten Werte führten zu Ungleichheiten, die mit der Reform behoben werden. Ziel der Reform ist es, Grundstücke in vergleichbarer Lage und Größe gerechter zu besteuern und das Bewertungsverfahren zu vereinfachen.
Wie wir die Grundsteuer ermittelt?
Der im Grundsteuerbescheid festgesetzte Grundsteuerbetrag ergibt sich – wie bisher aus einem dreistufigen Verfahren:
I. Das örtliche Finanzamt bewertet den steuerlichen Grundbesitz und stellt den Grundsteuerwert durch den Grundsteuerbescheid fest.
II. Das örtliche Finanzamt berechnet daraufhin die Grundsteuermessbeträge durch den Grundsteuermessbescheid.
III. Die Gemeinde legt den Hebesatz für die Grundsteuer A und B fest und erlässt den Grundsteuerbescheid und erhebt die Grundsteuer.
Die Neuregelung der Grundsteuer sieht vor, dass bei der Grundsteuer A das Bundesmodell umgesetzt wird, während für die Grundsteuer B eine abweichende Regelung eingeführt wird. (Siehe Punkt: Wie wird die Grundsteuer B berechnet?)
Wie wird die Grundsteuer A berechnet?
Die Bewertung erfolgt entsprechend der ab 2025 geltenden Bundesregelung in einem Ertragswertverfahren. Dabei werden die Land- und Forstwirtschaftlichen Flächen mit dem vom Gesetzgeber vorgegebenen typisierten Reinertragswerten bewertet. Der Grundsteuerwert des Betriebs der LuF wird mit der Steuermesszahl 0,55 Promille vervielfacht und ergibt den Grundsteuermessbetrag.
Wie wird die Grundsteuer B berechnet?
Bei der Grundsteuer B hat das Land Baden-Württemberg die Länderöffnungsklausel genutzt und ist vom Bundesmodell abgewichen. Als Berechnungsgrundlage dient das modifizierte Bodenwertmodell.
Was ist der Hebesatz und wie hoch ist er in Inzlingen?
Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den jede Stadt oder Gemeinde selbst festlegt. Dieser wird mit dem sogenannten Grundsteuermessbetrag multipliziert, welcher wiederum vom Finanzamt festgelegt wird. Daraus ergibt sich die endgültig zu zahlende Grundsteuer für Eigentümer und Eigentümerinnen.
Der Hebesatz für Inzlingen wurde am 19. November 2024 vom Gemeinderat beschlossen und beträgt für die Grundsteuer A 200 % und für die Grundsteuer B 200 %. Ziel der Gemeinde Inzlingen ist eine möglichst aufkommensneutrale Anpassung der Hebesätze, um die Gesamteinnahmen der Gemeinde auf gleichem Niveau zu halten.
Wie kann ich meine Grundsteuer berechnen, wenn der Hebesatz bekannt ist?
Zur Berechnung der Grundsteuer muss der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert und durch 100 geteilt werden.
Beispiel für die jährliche Grundsteuer:
350 x 200 : 100 = 700 Euro / Jahr
Ab wann gilt die neue Grundsteuer?
Die neue Grundsteuer gilt ab dem 01. Januar 2025
Wann sind die Zahlungen fällig?
Wie bisher wird die Grundsteuer in Vierteljahresraten, je zu einem Viertel am
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November fällig.
Sind Sie bereits Jahreszahler so bleibt das auch im Jahr 2025 der Fall. Kleinbeiträge unter 15 Euro werden nur einmal jährlich, und Beträge unter 30 Euro zweimal jährlich fällig.
Ich habe gegen meinen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt Einspruch eingelegt. Warum bekomme ich trotzdem noch einen Grundsteuerbescheid mit Zahlungsaufforderung von der Gemeinde? Muss ich diesen bezahlen?
Ja, alle Eigentümer und Eigentümerinnen sind zur Zahlung verpflichtet. Die Gemeinde ist an den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt gebunden – auch dann, wenn bereits Einspruch gegen den Grundsteuerwert- beziehungsweise Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt eingelegt wurde. Das Grundsteuer-erhebungsverfahren läuft weiter. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von Amts wegen geändert und gegebenenfalls zu viel gezahlte Beträge erstattet.
Muss ich gegen den kommunalen Grundsteuerbescheid auch Widerspruch einlegen, obwohl ich dies bereits gegen den Grundsteuermessbescheid- und/oder – wertbescheid beim Finanzamt getan habe?
Dies ist nur notwendig, wenn im Widerspruchsverfahren der Gemeinde neue Aspekte vorgebracht werden sollen.
Die Gemeinde kann nur nachvollziehen, was ihr vom Finanzamt vorgegeben wird. Ist der Einspruch beim Finanzamt gegen den Grundsteuermessbescheid erfolgreich, wird ebenso der Grundsteuerbescheid geändert oder aufgehoben.
Was bedeutet (Gesamt-) Aufkommensneutralität?
Insgesamt soll es durch die Grundsteuerreform nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommen (sog. Aufkommens-neutralität). Die Aufkommensneutralität wird voraussichtlich aber nicht überall umgesetzt werden können, da die Städte und Gemeinden u.a. gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Haushalte auszugleichen. Daher kann es notwendig sein, dass das Gesamtgrundsteueraufkommen angehoben werden muss.
Warum zahle ich jetzt mehr / weniger?
Durch die Reform wird es zu Belastungsverschiebungen kommen, was bedeutet, dass es Grundstücke gibt, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu zahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu zahlen ist.
Belastungsverschiebungen treten als Konsequenz aus der Umsetzung des Bundes-verfassungsgerichtsurteils in allen Grundsteuer-Modellen auf. Änderungen in der Höhe der Grundsteuer kann es daher auch geben, wenn die (Gesamt-) Aufkommensneutralität vor Ort gegeben ist.
Was verändert sich mit der neuen Grundsteuer?
Die neue Bewertung der Grundstücke führt zu Veränderungen, die für einige Eigentümer und Eigentümerinnen mit erhöhten Belastungen einhergehen können. So entfällt zum Beispiel die Unterscheidung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken, was zu einer tendenziellen Entlastung für den Geschosswohnungs-bau und einer höheren Belastung für größere Einfamilienhausgrundstücke, sowie unbebaute Grundstücke führt.