Gemeinde Inzlingen

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Bericht öffentliche Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021

In der Sitzung am vergangenen Dienstag fasste der Gemeinderat einen Beschluss zum Waldkindergarten, nachdem seit November 2020 die Bedarfsplanung für Kindergartenplätze in unserer Gemeinde feststeht.
 
Geplant ist, in der näheren Umgebung der Erstelhalle eine Waldgruppe einzurichten, die dem Erstelkindergarten mit gleichen Öffnungszeiten angegliedert wird. Zunächst wurde der Bedarf dafür ermittelt. Die Eltern aller 144 Kinder bis 5 Jahre erhielten einen Fragebogen. Rund 60% antworteten und bekundeten Interesse für 24 Kinder. Eine Anmeldung ist momentan noch nicht möglich. Es wird jedoch eine Interessentenliste geführt.
 
Im Bereich der Parkplätze bei den Tennisplätzen oder etwas weiter waldeinwärts auf der anderen Seite der Waldstraße soll ein Bauwagen mit einer Toilette aufgestellt werden zum Schutz der Kinder bei widrigem Wetter. Der Standort muss im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens geklärt werden. Die Gemeinde beantragt einen Zuschuss für den Waldkindergarten. Die Verwaltung ist beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Einrichtung der Waldgruppe zügig vorzunehmen.
 
Folglich beschloss der Gemeinderat als nächstes, den Bebauungsplan „Bützmatt-Tal“ zu ändern. Er umfasst nämlich auch den Bereich der Erstelhalle und der Tennispätze. Wie Stadtplaner Stephan Färber von der Stadtbau Lörrach erläuterte, sei es sinnvoll, den Bebauungsplan nicht nur zu ändern, um einen Waldkindergarten zu ermöglichen, sondern auch eine Erweiterung der Erstelhalle als Reserve für die Gemeinde beziehungsweise die Inzlinger Vereine. Damit wird jedoch keine Aussage oder Entscheidung getroffen, ob und wann es dazu überhaupt kommt. Überlegung war, auch dem Sportverein eine zeitnahe Option zu bieten, falls er eine neue Halle nicht am alten Standort an der Schlossstraße bauen will.
 
Weiterer Wohnraum entsteht auf dem Grundstück Erstelweg 15 durch Umbau der Scheune. Fraglich war, ob weitere Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Aufgrund einer Änderung der Landesbauordnung kann das in diesem Fall nicht verlangt werden, weil zusätzlicher Wohnraum durch einen Umbau geschaffen wird und die Baugenehmigung für das Gebäude älter als fünf Jahre ist.
 
Für den Gemeindehaushalt wird der kalkulatorische Zins zum 01.01.2021 von 4% auf 1% gesenkt.
 
Neu festgesetzt wurden die Gebühren für Wasser und Abwasser, siehe hierzu die Änderungssatzungen an anderer Stelle. Die Wählervereinigung „Gemeinsam für Inzlingen“ hatte zunächst beantragt, die Abwassergebühr nicht zu senken, sondern stattdessen in die Digitalisierung des Kanalnetzes zu investieren. Sie zeigte sich jedoch damit einverstanden, die Digitalisierung erst im Jahr 2022 vorzubereiten und die Kosten dafür in die Gebührenkalkulation 2023/24 aufzunehmen.
 
Zum Schluss der öffentlichen Sitzung hatte Bürgermeister Muchenberger die erfreuliche Nachricht, dass ein Bürger 350,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Inzlingen gespendet hat. Herzlichen Dank für diese großzügige Geste. 

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