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In der Bürgerfragestunde wurde von Anwohnern der Riehenstraße darauf hingewiesen, dass manche Fahrzeuge immer noch zu schnell fahren würden. Bürgermeister Muchenberger erläuterte, dass - wie bisher auch - vom Gemeindevollzugsdienst der Stadt Lörrach regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Leider kam es in diesem Zusammenhang vor Kurzem zu einer Sachbeschädigung an einem Messgerät, was in keinster Weise akzeptabel ist, zumal zur Wiederherstellung erhebliche Kosten entstehen.
Danach befasste sich der Gemeinderat mit dem Neubau einer Stallhalle auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1730 auf dem Buttenberg. Das Betriebsentwicklungskonzept verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, welcher Landwirtschaft sowie den Naturschutz, die Bildung und die nachhaltige Tierhaltung miteinander vereint. Der Betrieb wird durch die Kombination von Galloway-Rindern, der Mehrfachnutzung des Stalls, Landschaftspflege und Bauernhofpädagogik sowohl ökologisch als auch ökonomisch zukunftsfähig aufgestellt. Das geplante Wachstum sowie das Engagement im Bereich Naturschutz und Bildung (Waldkindergarten) werden dem Betrieb langfristig eine stabile und nachhaltige Entwicklung ermöglichen.
Die Stallhalle soll vor dem bestehenden Schopf parallel zum Weg gebaut werden. Sie hat eine Größe von rund 45 m x 28 m. Der Gemeinderat lobte nochmals einhellig das Konzept, das bisherige Engagement und die detaillierte Planung, die dem Antrag zugrunde liegt. Im Laufe der Beratung ergaben sich im Vorfeld insbesondere Fragen zur möglichen Versickerung der Dachflächenabwasser, zur verkehrlichen Erschließung, insbesondere im Falle des Ausbaus einer Betriebsleiterwohnung und der erforderlichen Erlaubnis zum Bauen im Landschaftsschutzgebiet. Aus Sicht der Naturschutzbehörde kann dem Vorhaben zugestimmt werden. Eine mögliche Betriebsleiterwohnung (die nicht Bestandteil des jetzigen Antrages war) kann nicht in Aussicht gestellt werden. Bezüglich der Dachflächenentwässerung wies der zuständige Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Lörrach darauf hin, dass es unumgänglich sein wird, eine qualifizierte Planung, speziell hinsichtlich der geordneten Ableitung des Niederschlagswassers vorzulegen. Außerdem muss ein besonderes Augenmerk auf die Thematik der Starkregenereignisse gelegt werden. Der erforderliche Entwässerungsantrag ist, wie bei jedem Bauvorhaben, vor Erteilung der Baufreigabe vorzulegen.
Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag einstimmig mit der Maßgabe zu, dass die erforderliche Löschwasserversorgung durch den Bauherrn/Eigentümer zu gewährleisten ist.
Zum Schluss der Sitzung wies Bürgermeister Muchenberger auf das Ferienprogramm der Gemeinde Inzlingen in Kooperation mit der Dieter-Kaltenbach-Stiftung hin, welches im Anschluss an das Ferienlager der Kolpingjugend Inzlingen stattfindet.
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