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In der letzten Gemeinderatssitzung befasste sich das Gremium mit einem Bauantrag für ein Einfamilienwohnhaus In der Neumatt 16. Nach Mitteilung der Baurechtsbehörde wird die zulässige Traufhöhe um 95 cm überschritten. Der Befreiung kann aus städtebaulicher Sicht zugestimmt werden, wie dies auch bereits bei anderen Vorhaben In der Neumatt geschehen ist. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag mit der Befreiung einstimmig zu.
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