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Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Japankäfer ab 1. Juni

Pressemitteilung des Landkreises Lörrach vom 23.05.2025

Grünschnitt und Pflanzen dürfen bis Ende September nicht ohne Weiteres aus Befalls- und Pufferzonen heraustransportiert werden / Behörden bitten um Mithilfe

Landkreis Lörrach. Im Juni 2024 wurden an der Grenze zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt in der Schweiz mehrere Japankäfer (Popillia japonica Newman) gefunden. Der Käfer gilt als besonders gefährlicher Schädling, der erhebliche Schäden an Pflanzen und in der Landwirtschaft anrichtet. Bisher gab es keine Japankäferfunde im Landkreis Lörrach.

Seit Juli 2024 gilt eine Allgemeinverfügung, um eine mögliche Ausbreitung des Käfers in unserer Region einzudämmen. Ausgehend von den veröffentlichten Befallszonen der Basler Behörden wurden auf deutscher Seite sogenannte Befalls- und Pufferzonen definiert. Aus diesen Gebieten darf unter anderem kein ungehäckseltes Pflanzenmaterial mehr heraustransportiert werden. Entsprechende Annahmestellen für dieses Pflanzenmaterial wurden eingerichtet. Eine Karte der ausgewiesenen Befalls- und Pufferzonen gibt es unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer.

Was sind Befalls- und Pufferzonen?
Die sogenannte Befallszone umfasst Kreisflächen mit einem Radius von jeweils 1.000 Metern um die Stellen, an denen die Käfer auf Schweizer Seite gefunden wurden. Die angrenzende Pufferzone erstreckt sich über einen Radius von mindestens fünf Kilometern über die Grenzen der Befallszone hinaus. Aufgrund der Fundstellen liegt ein Teil der Gemeinde Grenzach-Wyhlen noch in der Befallszone (Hörnle). Der Rest der Gemeinde Grenzach-Wyhlen sowie Teile der Stadt Weil am Rhein und Lörrach sowie Inzlingen liegen in der Pufferzone. Unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer kann die Karte mit den Zonen eingesehen werden. Sollten weitere Japankäfer gefunden werden, werden die Befalls- und Pufferzonen entsprechend ausgeweitet.

Das gilt in den Pufferzonen
In der Pufferzone, die das eigentliche Befallsgebiet umgibt, gelten folgende Regeln:
  • Grünschnitt, Laub und sonstige Pflanzenreste dürfen vom 1. Juni bis 30. September nicht aus der Pufferzone herausgebracht werden, es sei denn, sie wurden zuvor auf eine Größe von maximal fünf Zentimeter gehäckselt.
  • Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat dürfen die Zone nur dann verlassen oder in Verkehr gebracht werden, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind, die in der Allgemeinverfügung erläutert sind. Dazu gehören Herkunftsnachweise und Kontrollen auf Befall.
  • Der Abtransport der obersten 30 Zentimeter Bodenoberfläche aus der Pufferzone ist verboten. Ausnahmen können auf Antrag beim Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz genehmigt werden.
  • Grünabfälle mit Ästen oder Wurzeln bis zwei Zentimeter Durchmesser können weiterhin grundsätzlich über die Biotonne entsorgt werden, da die Bioabfälle gleich im Sammelfahrzeug verpresst werden und über eine abgedichtete Entladeschleuse direkt in die Vergärungsanlage gelangen.

Sammelstellen, über die auch ungehäckseltes Pflanzenmaterial entsorgt werden kann:

Grünabfall-Annahme Inzlingen (Waldparkplatz Inzlinger Kreuz), Grünabfall-Annahme Haltingen (Haltinger Straße, Weil am Rhein), Grünabfall-Annahme Salzert Gretherhof (Alte Rheinfelder Straße, Lörrach), Grünabfall-Annahme für Pufferzone in Grenzach Wyhlen (Im Fallberg - Degussaweg). Öffnungszeiten und Annahmebedingungen sind unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer zu finden.

Das gilt in den Befallszonen
Innerhalb der Befallszone, in der Japankäfer bereits nachgewiesen wurden, gelten zusätzlich zu den Regeln der Pufferzone folgende Maßnahmen:
  • Pflanzen mit Wurzeln dürfen die Zone nur unter strengen Auflagen verlassen, beispielweise mit amtlichem Nachweis, dass die Pflanzen frei von einem Japankäfer-Befall sind.
  • Geräte und Fahrzeuge, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde in der Befallszone eingesetzt wurden, müssen vor dem Verlassen der Zone gereinigt werden. Es darf kein Risiko für die Verschleppung von Erde bestehen.
  • Vom 1. Juni bis 30. September ist das Bewässern von Rasen- und Grünflächen in der Befallszone verboten.
  • Ernteprodukte wie Obst und Gemüse müssen vor dem Verlassen der Zone auf Befall kontrolliert und vor einem nachträglichen Befall geschützt werden.

Wie man den Japankäfer erkennt
Der Japankäfer ist lediglich ein Zentimeter groß, hat eine metallisch grüne Färbung und auffällige weiße Haarbüschel an den Seiten (fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs). Die Larven des Käfers schädigen vor allem Wiesen und Rasenflächen durch Wurzelfraß. Die erwachsenen Käfer fressen an Blättern, Blüten und Früchten von über 300 verschiedenen Pflanzenarten, darunter Zier-, Obst- und Kulturpflanzen. An den Pflanzen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück. Betroffen sind unter anderem Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume, wie Ahorn, Buche oder Eiche. Durch den Fraß werden die Pflanzen stark geschwächt oder sterben ab. Der Japankäfer wurde daher von der EU als sogenannter prioritärer Unionsquarantäneschädling eingestuft – also als ein besonders gefährlicher Schädling. Seine Ansiedlung und Ausbreitung muss daher verhindert oder eingedämmt werden.

Mithilfe der Bevölkerung: Verdächtige Käfer melden
Vonseiten der Behörden wurden unter anderem weiträumig zahlreiche Pheromonfallen aufgestellt, um Exemplare des Japankäfers einzufangen.
Um eine Ansiedlung des Käfers zu verhindern, sind die Behörden aber auch auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, wird gebeten, den Käfer zu fangen, zu fotografieren und nach Möglichkeit den Käfer in einem Glas oder einer Box einzufrieren. Das Foto kann über ein Online-Formular unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) eingereicht oder mit Angabe des Fundortes per E-Mail an pflanzengesundheit-kaefer(at)ltz.bwl.de geschickt werden. Im vergangenen Jahr gingen über das Online-Formular rund 40 Meldungen über verdächtige Käfer beim Landkreis ein, jedoch konnte kein Japankäfer darunter bestätigt werden.

Warum gelten die Maßnahmen für drei Jahre?
Im Herbst endet die Flugzeit des Japankäfers, der vorwiegend zwischen Juni und August unterwegs ist. Die Eier und Larven (Engerlinge) des Japankäfers können je nach Temperatur und Witterungsverhältnissen jedoch bis zu zwei Jahre im Erdboden überwintern. Aus diesem Grund gelten die Maßnahmen zur Bekämpfung des Käfers mindestens drei Jahre seit dem letzten Käfernachweis und verlängern sich bei weiteren Funden wieder um drei weitere Jahre. Nur so kann sichergestellt werden, dass die weitere Ausbreitung des Schädlings verhindert wird.

Weitere Informationen
Die detaillierte Allgemeinverfügung ist ebenfalls unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer abrufbar.

Weitere Informationen zum Japankäfer gibt es auf den Seiten des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg unter https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lfr/Arbeitsfelder/Japankaefer

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Inzlingen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Inzlingen wenden.

Kontakt

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Riehenstraße 5, 79594 Inzlingen
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