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Haben Sie einen Weiterbildungslehrgang erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt,z.B. einerFacharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie anerkennen lassen.
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Villastraße
1
70190
Stuttgart
Telefon: 0711 / 99347-0
Fax: 0711 / 99347-45
info(@)lak-bw.de
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstraße
40
70597
Stuttgart
Telefon: 0711 - 769 89 0
Fax: 0711 - 769 89 50
info(@)laek-bw.de
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Hauptstätter Str.
89
70178
Stuttgart
Telefon: 0711-674470-0
Fax: 0711-674470-15
info(@)lpk-bw.de
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Albstadtweg
9
70567
Stuttgart
Telefon: (0711) 2 28 45-0
Fax: (07 11) 2 28 45-44
info(@)lzk-bw.de
Hinweis: Entscheidend ist, welcher Kammer Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung angehören. Sie müssen den Antrag auch bei Ihrer Kammer in Baden-Württemberg stellen, wenn Sie einen Großteil der Weiterbildung in anderen Bundesländern absolviert haben.
Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.
Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.
Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.
Gebühren nach der der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Kammer in unterschiedlicher Höhe
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.06.2018 freigegeben.
Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.
Bürgermeisteramt Inzlingen
-Wasserschloss-
Riehenstraße 5, 79594 Inzlingen
Fon: 07621 4055-0, Fax: 07621 4055-33
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Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:30 Uhr bis 18:30 Uhr
weitere Termine nach Vereinbarung