Gemeinde Inzlingen

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Warnung vor hoher Waldbrandgefahr

Vorsichtsregeln für Waldbesucher

 

Der Landesbetrieb ForstBW und die Gemeinde Inzlingen bitten alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

 

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt. Zu achten ist auf Funkenflug, vor allem wenn es windet.
  • Nicht gestattet ist das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Das Feuer muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. Am besten nehmen Sie dazu Wasser von zu Hause mit.

 

Gemeinde Inzlingen                              August 2018

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Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Inzlingen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Inzlingen wenden.

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Riehenstraße 5, 79594 Inzlingen
Tel.: 07621 4055-0, Fax: 07621 4055-33
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