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Bundestags- und Bürgermeisterwahl - Wahlbenachrichtigungen

BUNDESTAGS- UND BÜRGERMEISTERWAHL AM 24. SEPTEMBER 2017

 

In der 34./35. Woche werden die Wahlbenachrichtigungen  für die obengenannten Wahlen zugesandt.

 

Briefwahlunterlagen können mündlich, schriftlich (Wahlbenachrichtigung)  oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden.. Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.Inzlingen.de an. Beim Aufruf des Links -Briefwahlantrag- erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf der Ihnen vorliegenden Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Verzeichnis der Stimmberechtigten übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsbote zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail (meldeamt(@)inzlingen.de) beim Wahlamt einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben.

Briefwahlunterlagen erhalten Sie bis Freitag, 22. September 2017, 18.00 Uhr im Rathaus –Einwohnermeldeamt-.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt, Tel. 4055-13 oder per E?Mail an: meldeamt@inzlingen.de.
 
 
Bitte beachten Sie, dass die Wahlscheine für die Bürgermeisterwahl ab 04. September 2017 ausgegeben werden können.
 
INFORMATIONEN ZUR BUNDESTAGSWAHL 2017 – Kennzeichnung der Stimmzettel
 
Nach der Änderung der Bundeswahlordnung ist nunmehr auf allen Stimmzetteln eine ertastbare Kennung des Stimmzettels am oberen rechten Rand des Stimmzettels durch ein eingestanztes Loch oder eine abgeschnittene Ecke vorgesehen, damit blinde oder sehbehinderte Wähler, die sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen können, selbst erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist. Die Stimmzettel im Wahlkreis 282 Lörrach-Müllheim wurden hierzu am oberen rechten Rand durch ein eingestanztes Loch gekennzeichnet.
 

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Inzlingen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Inzlingen wenden.

Kontakt

Bürgermeisteramt Inzlingen
-Wasserschloss-
Riehenstraße 5, 79594 Inzlingen
Tel.: 07621 4055-0, Fax: 07621 4055-33
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