Gemeinde Inzlingen

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Wohnungsgebermeldung

Zum 1. November ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Hierbei wurde das bisher geltende Melderechtsrahmengesetz (MRRG) aus dem Jahre 1980 mit den Landesmeldegesetzen in einem Bundesmeldegesetz zusammengeführt.
 
Das Gesetz regelt unter anderem die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen.
 
Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wurde auch die Wohnungsgebermeldung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die Wiedereinführung der Wohnungsgeberbestätigung soll Scheinmeldungen verhindern.
  
Es werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die An- oder Abmeldung des Wohnsitzes eingeräumt. Im Zusammenhang damit hat die meldepflichtige Person dann unter anderem die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. 

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Hinweis

Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Inzlingen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Inzlingen wenden.

Kontakt

Bürgermeisteramt Inzlingen
-Wasserschloss-
Riehenstraße 5, 79594 Inzlingen
Tel.: 07621 4055-0, Fax: 07621 4055-33
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