Gemeinde Inzlingen

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Amtliche Bekanntmachung der Umlegungsstelle



Umlegung „In der Neumatt“ auf der Gemarkung Inzlingen



  1. Nach Erörterung mit den Eigentümern hat der Umlegungsstelle mit Beschluss vom 04.03.2022 nach § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Umle­gungsplan für das Umlegungsgebiet aufgestellt.

  2. Der Umlegungsplan besteht aus der Umle­gungskarte und dem Umlegungsverzeichnis. Die Umlegungskarte enthält die neu zuge­teilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen einschließlich der örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt die neu zuge­teilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rech­te an den Grundstücken, die Baulasten sowie die geldlichen Leistungen auf.

  3. Den Umlegungsbeteiligten wurde nach § 70 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungs­plan zugestellt.

  4. Der Umlegungsplan kann vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an während der Dienststunden beim Fachbereich Liegenschaften und Geoinformation, Rathaus Lörrach, Luisenstraße 16, Zimmer 09.06, eingesehen werden.

  5. Den Umlegungsplan kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

  6. Die Frist, bisher nicht bekannte Rechte anzumelden, ist nach § 48 Abs. 2 BauGB mit dem Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.

           
Stadt Lörrach, den 04.03.2022
gez. Welz
Umlegungsstelle

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