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Gemeinde Inzlingen (Druckversion)

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Amtliche Bekanntmachung der Umlegungsstelle



Umlegung „In der Neumatt“ auf der Gemarkung Inzlingen

 

Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans

 
Der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis, ist am 11.04.2022 für die Flurstücke 5193, 5193/1, 5194, 5195, 5195/1, 5196, 5196/1, 5197, 5197/1, 5198, 5198/1, 5199, 5199/1, 5200, 5200/1, 5201, 5201/1, 5202, 5202/1,5202/2, 5203 bis 5214, 5214/1, 5215, 5216, 5058 und 5058/1 unanfechtbar geworden.
 
Der Umlegungsplan tritt hiermit in Kraft.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt einschließlich der Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Flurstücke. Die Berichtigung des Grundbuchs und Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes kann binnen sechs Wochen seit der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Stadt Lörrach, Umlegungsstelle, Fachbereich Liegenschaften und Geoinformation, Luisenstraße 16, 79539 Lörrach eingereicht werden. Über den Antrag entscheidet das Landgericht Karlsruhe - Kammer für Baulandsachen - Hans-Thoma-Str. 7, 76133 Karlsruhe.

          
Stadt Lörrach, den 12.04.2022
gez. Welz
Umlegungsstelle

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