Gemeinde Inzlingen

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Info für Einreisende aus einem Risikogebiet

Informationen für Einreisende aus einem Risikogebiet
 
Die Zahl der COVID-19-Infektionen im Landkreis Lörrach steigt aktuell erneut an. Insgesamt 39 aktive Infektionen (Stand 04.09.2020) sind im Landkreis nachgewiesen. Die Infektionen werden unter anderem bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten, jedoch aktuell auch bei Reisen in ein „Nicht-Risikogebiet“ nachgewiesen.
 
Wir möchten Sie gerne über die Vorgehensweise bei einer Einreise aus einem Risikogebiet informieren.

1. Was ist bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet zu beachten?

Bei Auslandsaufenthalten in Risikogebieten ist die Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-VoV-2 zu beachten. Die Liste der Risikogebiete finden Sie ständig aktualisiert unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
 
Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet (z. B. Spanien, Kosovo, Türkei, Rumänien, Bulgarien, Kroatien…) haben sich Einreisende unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in häusliche Quarantäne zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
 
Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn der Einreisende bereits über ein anerkanntes ärztliches Zeugnis in deutscher Sprache verfügt, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind, und dieses uns unverzüglich vorgelegt wird. Das Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein.

2. Wen muss ich über meine Rückkehr aus einem Risikogebiet informieren?


Sie sind verpflichtet, Ihr Bürgermeisteramt über Ihre Rückkehr aus einem Risikogebiet zu informieren. Bitte teilen Sie uns Ihre Rückkehr unter Angabe des Risikogebietes, dem Tag der Einreise sowie der mitreisenden Personen (Name und Anschrift) unter rathaus(@)inzlingen.de oder telefonisch unter 07621 / 40550 mit.

3. Wo kann ich mich testen lassen?

Eine Testung auf das Corona-Virus ist für Einreisende direkt bei der Einreise kostenlos an vielen Flughäfen bzw. am Bahnhof, bei Ihrem Hausarzt (mit vorheriger Anmeldung) sowie z. B. am Testzentrum an der Autobahn A5 (Parkplatz Neuenburg-Ost ohne vorherige Anmeldung täglich von 6-22 Uhr) oder ab 07.09.2020 auch bei der Zentralen Abstrichstelle an der Regio-S-Bahn-Haltestelle Haagen/Messe in Lörrach (nur nach Anmeldung z. B. unter www.loerrach-landkreis.de/termin_abstrichstelle) möglich.

4. Was mache ich, wenn mein Testergebnis vorliegt?

Senden Sie uns bitte umgehend das Testergebnis aller einreisenden Personen an rathaus@inzlingen.de. Bei einem negativen Ergebnis kann das Ende der Quarantäne durch uns bestätigt werden. Sofern das Testergebnis auch nur einer mitreisenden Person positiv sein sollte, darf die Quarantäne aller mitreisenden Personen nicht beendet werden. Das Landratsamt Lörrach – Fachbereich Gesundheit – wird von uns über das positive Testergebnis informiert und wird sich in diesem Fall zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
 
5. Gelten die Bestimmungen zur Einreise auch für Schul- und Kindergartenkinder?

Die Bestimmungen zur Einreise aus einem Risikogebiet gelten unabhängig vom Alter für alle Einreisenden. Sofern Ihr Kind die Schule bzw. einen Kindergarten besucht, darf dieses bis zur Vorlage eines negativen Testergebnisses bzw. die Einhaltung der 14-tägigen Quarantäne die Einrichtung nicht besuchen.

6. An wen wende ich mich bei Fragen?

  • Landratsamt Lörrach – Hotline Gesundheitsamt, 07621 / 410-89 71
    (montags bis freitags 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr)

  •  Landesgesundheitsamt Stuttgart, 0711 / 904-39 555
     (montags bis freitags 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr) 

  • Gemeindeverwaltung Inzlingen, 07621 / 40 55-0
    (montags bis freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr)

     oder per E-Mail an rathaus(@)inzlingen.de

 
Weitere Infos finden Sie jederzeit unter www.loerrach-landkreis.de.
 

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Inzlingen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Inzlingen wenden.

Kontakt

Bürgermeisteramt Inzlingen
-Wasserschloss-
Riehenstraße 5, 79594 Inzlingen
Tel.: 07621 4055-0, Fax: 07621 4055-33
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