Gemeinde Inzlingen

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Bericht öffentliche Gemeinderatsitzung vom 04.12.2018

Aus der Arbeit des Gemeinderates
 
In der Sitzung am Dienstag dieser Woche beschloss der Gemeinderat, dass sich die Gemeinde künftig an der Förderung von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege beteilig, wie es in anderen Kommunen im Landkreis bereits der Fall ist. Vor einigen Jahren hat die Gemeinde die Kinderbetreuung deutlich erweitert. Seit 2013 haben Kinder ab dem 1. Lebensjahr Anspruch auf einen Betreuungsplatz, entweder in einer Tageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter – auch Männer dürfen sich als „Tagespflegeperson“ betätigen, wie es im Fachjargon bzw. Beamtendeutsch heißt.
 
Eine zweite Kleinkindgruppe in der Katholischen Kindertagesstätte St. Elisabeth wäre zurzeit wegen der stark schwankenden Geburtenzahlen nicht sinnvoll. Deshalb wird darauf gesetzt, dass der Betreuungsbedarf durch Tagesmütter abgedeckt werden kann.
 
Mechthild Hof, Sozialpädagogin beim Fachdienst Kindertagespflege der Familienzentrum Kinderland Lörrach gGmbH, welche im Auftrag des Jugendamtes die Tagespflegepersonen vermittelt, erläuterte, „wie das Ganze funktioniert“.
 
Eine Tagesmutter darf maximal 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Zuvor muss sie einen Qualifizierungskurs mit 160 Stunden absolviert haben und eine Erlaubnis des Jugendamtes vorweisen. Außerdem ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen Pflicht.
 
Tagesmütter arbeiten als Selbständige und tragen deshalb das volle unternehmerische Risiko. Frau Hof erläuterte eine Modellrechnung auf folgender Basis:
Sie betreut 3 Tageskinder jeweils 4 Stunden pro Tag an 5 Tagen in der Woche, was 80 Stunden im Monat ergibt. Der Landkreis fördert Tagesmütter zurzeit mit 5,50 € pro Stunde und Kind, das ergibt 1.320,- € pro Monat. Zieht man eine Betriebskostenpauschale von 450,- € für die Aufwendungen der Tagesmutter ab, verbleiben 870,- € steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Bei einer zusätzlichen Förderung von 2,36 € (einschließlich Sozialversicherungsbeiträge) durch die Gemeinde Inzlingen, wie es beschlossen wurde, kommt die Tagesmutter auf 662,- € Nettoeinkommen und liegt damit deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Welchen Tagessatz die Mütter von den Eltern verlangen, bleibt ihnen überlassen. In Lörrach sind es zwischen 8 und 10 € einschließlich Zuzahlung, im Rebland liegt er höher. Eltern müssen an das Jugendamt für die Betreuung 190,- € pro Kind bezahlen und eventuell an die Tagesmutter einen Betrag nach Vereinbarung.
 
Revierförster Markus Dischinger erläuterte den Betriebsplan für den Gemeindewald im kommenden Jahr. Er sieht Einnahmen von 46.140 € aus dem Holzverkauf vor bei Ausgaben von 45.400 €, wovon 27.000 auf den Holzeinschlag entfallen und 8.000 für verschiedene Pflegemaßnahmen (Hütten, Kulturen, Bestandspflege). Das Forstwirtschaftsjahr 2017 schloss mit einem Überschuss von rund 8.500 €.
 
Weiterhin ein Problem bleibt das Eschentriebsterben. Vor allem entlang von Wegen müssen absterbende Bäume gefällt werden, um Gefahrensituationen zu vermeiden. Dabei sollten sich auch Privatwaldbesitzer beteiligen, weil sie für die Sicherheit in ihren Parzellen verantwortlich sind. Ein weiterer Anreiz könnte sein, dass sich Eschenholz momentan gut verkaufen lässt.
 
Ein weiteres Augenmerk liegt auf dem Hochwasserschutz, das heißt, an Steilstrecken die Wasserableitung zu optimieren.
 
Insgesamt sollen 980 Festmeter Holz geschlagen werden, davon 350 im Bereich Brattlinsgrund, 500 am Berg und 130 im Heimenwinkel. Die beiden letztgenannten Hiebe sind witterungsbedingt bereits abgeschlossen. Probleme bereitet mitunter, geeignete Forstunternehmer zu finden.
 
Aufgrund des Eschentriebsterbens werden in den kommenden Jahren mehr Pflanzungen als bisher erforderlich, weil die so genannte Naturverjüngung nicht mehr wie in bisherigen Jahren funktioniert.
 
Der Gemeinderat beschloss, auch im Gemeindewald das Alt- und Totholzkonzept des Landes Baden-Württemberg umzusetzen. Es besteht aus 3 Komponenten:

  • Einzelne so genannte Habitatbäume (Horst- oder Höhlenbäume) werden bei forstwirtschaftlichen Maßnahmen geschont und bleiben bis zum natürlichen Zerfall ungenutzt.
  • Es werden verschiedene Habitatbaumgruppen ausgewiesen mit in der Regel ca. 15 Bäumen pro Gruppe und einer Gruppe auf 3 Hektar.
  • Es werden Waldrefugien ausgewiesen. Dabei handelt es sich um dauerhafte ungenutzte Waldbestände (zum Beispiel Bannwald) mit einer Mindestgröße von 1 Hektar.

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