Gemeinde Inzlingen

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Bericht öffentliche Gemeinderatsitzung vom 10.07.2018

Nicht leicht fiel dem Gemeinderat die Entscheidung über einen Bauantrag für das Grundstück Erstelweg 7. Das vorhandene Wohnhaus mit Schuppen wird abgebrochen. An seiner Stelle entsteht ein Gebäude mit 6 Wohnungen und 9 Garagenstellplätzen. Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan. Das bedeutet, ein Vorhaben ist zulässig, „wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt…“, wie es in § 34 des Baugesetzbuches heißt. Dieses „Einfügen“ war entscheidendes Kriterium bei der Entscheidung. Mehrere Anlieger erhoben Einwände insbesondere mit der Begründung, dass sich der Neubau eben nicht einfügt. Dem Gemeinderat wurde in der Sitzung von einem Angrenzer unsachlich angekreidet, dass er dem Vorhaben zustimmt. Diesen Vorwurf wiesen die Gemeinderäte und Bürgermeister Muchenberger energisch zurück. Nach sorgfältiger Abwägung und bei allem Verständnis für die Anliegen der Anwohner kam man zur Auffassung, keine rechtliche Handhabe gegen das Projekt zu haben. Die Stadt Lörrach als Baurechtsbehörde hat die Einwände sorgfältig geprüft. Sie kam unter Berücksichtigung der einschlägigen und maßgeblichen Rechtsprechung zu dem Ergebnis, dass sich das Vorhaben einfügt und der Bauherr deshalb einen Anspruch auf die Baugenehmigung hat. Würde sie nicht erteilt, könnte sie auf dem Klageweg gefordert werden. Außerdem müsste mit Schadenersatzansprüchen gerechnet werden. Die Baurechtsbehörde empfahl deshalb dem Gemeinderat, dem Bauantrag zuzustimmen, was dieser auch tat, ohne mit dieser Entscheidung richtig zufrieden zu sein. Ihm ist wohl bewusst, dass dieser Neubau für die Anlieger einen gewaltigen Einschnitt bedeutet. Bei der Frage des Einfügens spielte das Gebäude Erstelweg 11/Bützmattweg 9 + 11 als Vergleichsobjekt mit seiner Kubatur sowie den First- und Giebelhöhen eine entscheidende Rolle. Hinzu kam, dass der Bauantrag nach einer Bauberatung geändert wurde und bei der Gestaltung des Gebäudes auf alle Forderungen der Baurechtsbehörde und Stadtplanung eingegangen wurde. Erd-, Ober- sowie 1. und 2. Dachgeschoss wurden um 2,60 m hinter das Garagengeschoss (ebenerdig zum Erstelweg) zurückgesetzt. Deshalb wirkt das Gebäude nicht mehr so wuchtig. Auch die Vorschriften zu den Dachaufbauten sind eingehalten. Die Trau- und Firsthöhen liegen teilweise unter denen des Vergleichsobjektes.       
 
Keine Diskussionen gab es über einen Bauantrag für den Umbau des Wohnhauses Bützmattweg 43 C, zumal die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten sind.
 
Da die Stromkonzession Ende des Jahres ausläuft und die Gemeinde nicht in der Lage ist, das Stromnetz selbst zu betreiben, muss sie sich für einen Betreiber entscheiden. Bisher gibt es zwei Interessenten. Das Vergabeverfahren ist rechtlich detailliert geregelt. Es gibt zwingende Auswahlkriterien (Sichere Versorgung, Preisgünstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit, Effizienz und Umweltverträglichkeit), die innerhalb eines vorgegebenen Rahmens gewichtet werden können und die der Gemeinderat bei seiner Entscheidung zugrunde legen muss.
 
Nachdem Gemeinderat Bernhard Neth-Schell in der letzten Sitzung aus der CDU-Fraktion ausgetreten ist, galt es, für ihn andere Gemeinderäte als Mitglieder in den beratenden Ausschüssen, im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Lörrach-Inzlingen und im Kuratorium für die Katholische Kindertagesstätte St. Elisabeth zu benennen. Dies geschah im Wege der Einigung ohne Wahlen.
 
Nachdem es aufgrund der weltweiten Klimaveränderung immer mehr zu heftigen Unwettern kommt, gilt es Vorsorge zu treffen, um künftig die schlimmsten Schäden zu vermeiden. Inzlingen war seit 2014 ebenfalls von solchen Unwettern betroffen. Vorher war dies, von wenigen Ausnahmen abgesehen, kein Thema. Für Inzlingen steht nicht der Hochwasserschutz im Vordergrund. Dieser spielt eine Rolle, wenn Bäche und Flüsse über die Ufer treten. In unserer Gemeinde gilt es Schäden durch Starkregen zu vermeiden. Das heißt, wenn extreme Wassermassen aufgrund der Topografie aus den Außenbereichen in das bebaute Gebiet fließen. Das Land Baden-Württemberg hat ein Modellprojekt entwickelt und einen Leitfaden herausgegeben, anhand dessen die Auswirkungen bei Starkregen ermittelt werden müssen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Das Inzlinger Büro für Geoinformatik und Umwelttechnik (Inhaber Armin Böhler und Patrick Blau) hat in Zusammenarbeit mit der Heidelberger Firma geomer GmbH mittlerweile Starkregengefahrenkarten erstellt, aus denen ersichtlich ist, welche Risiken bei Unwettern entstehen können. Diese Risikoanalyse ist Voraussetzung, dass die Gemeinde überhaupt Zuschüsse für Schutzmaßnahmen erhält, ohne die sie solche nicht finanzieren könnte. Auf Grundlage dieser Karten müssen nun Notfallpläne für die einzelnen möglichen Szenarien erarbeitet werden, um im Ernstfall die richtigen Maßnahmen treffen zu können. Die Karten können Sie demnächst im Internet auf der Homepage der Gemeinde abrufen. Außerdem werden sie bei einer Informationsveranstaltung am 26. Juli ab 18.30 Uhr im Bürgersaal von Patrick Blau und Bürgermeister Muchenberger erläutert.      

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