Gemeinde Inzlingen

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öffentliche Gemeinderatssitzung am 22.11.2022

Zu Beginn der Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit einer Bausache. In der Riehenstraße 42 wird nun eine Dachgaube mit Flachdach und ein Ausbau im 2. Dachgeschoss erfolgen. Nach Mitteilung der Baurechtsbehörde der Stadt Lörrach fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Maße der Dachgaube entsprechen nun der Inzlinger Satzung. Zunächst waren mehrere Dachgauben geplant. Nach einer Bauberatung durch die Baurechtsbehörde wurden die Pläne geändert. Diese Planänderungen wurden per Grünkorrektur vollzogen. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag einstimmig zu.
 
In einer weiteren Bausache ging es um die Vergrößerung des Erdgeschosses durch einen Anbau an das bestehende Wohnhaus im Möndenweg 18. Der Anbau soll mit einem Flachdach, statt wie im Bebauungsplan festgesetzt, mit einem Satteldach erfolgen. Im Plangebiet sind allerdings bereits Befreiungen dieser Art vorhanden. Aus Sicht der Baurechtsbehörde gibt es keine städtebaurechtlichen Bedenken. Da der Anbau bis auf die Grundstücksgrenze gebaut wird, ist auf dem Nachbargrundstück eine Baulast notwendig. Da der künftige Fußweg zum Wohnungseingang über ein Grundstück führt, das außerhalb des bebaubaren Bereiches liegt, wurde von der Baurechtsbehörde eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde angefordert.  Von dort wurden keine Bedenken vorgetragen, wenn die Eingriffsmaßnahmen so gering wie möglich gehalten und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden, welche von der unteren Naturschutzbehörde überwacht werden. Der Gemeinderat stimmte dieser Bausache einstimmig zu.
 
Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um den Hochwasserschutz. Ingenieur Thomas Hoffmann vom Planungsbüro Südwest erläuterte den aktuellen Zwischenstand bezüglich der Gesamtplanung. Nach der erfolgten Bestandsanalyse wurden insbesondere Voruntersuchungen durchgeführt, wie das Wasser vom Höhenweg / Kapelle am besten aus dem Ort herausgeleitet werden kann. Eine Option die geprüft wurde ist, das Wasser über den Isäckleweg an das Inzlinger Kreuz zu leiten, in die dort bereits vorhandene Geländevertiefung. Bei diesem Vorschlag ist das Problem, dass die Straßenböschungen nicht dafür ausgelegt sind, den möglichen Wassermassen standzuhalten. Wenn die vorhandene Straßenböschung entsprechend verstärkt werden würde, ist allerdings das Fassungsvolumen für die Wassermassen zu gering. Auch die Betrachtung weiterer Flächen ergab keine nennenswert größeren Retentionsvolumen. Eine weitere Möglichkeit wäre, das Wasser vom Höhenweg in Richtung Steinenweg abzuleiten. Somit könnte das Wasser eventuell auch dem angedachten Hochwasserrückhaltebecken zugeführt werden. Die weiteren Fragestellungen die sich daraus ergeben, können allerdings erst in der Gesamtplanung beantwortet werden.  Dies gilt auch für den Bereich der Einlaufsituation Chrischonagasse. Im nächsten Schritt wird mit dem Regierungspräsidium abgeklärt, ob die Niederschlagsdaten aus der Schweiz, die aufgrund der Kooperation mit dem Kanton Basel-Stadt und der Gemeinde Riehen vorliegen, als Grundlage für die Ermittlung der maßgebenden Abflüsse und Rückhaltevolumen akzeptiert werden. Es wird aktuell ein Vergleich der deutschen und schweizerischen Niederschlagsdaten erstellt. Die Bestandsaufnahmen der hydraulischen Leistungsfähigkeit der offenen und verdolten Gewässer in Inzlingen müssen vervollständigt werden. Erst danach können mögliche Drosselabflüsse und eventuell benötigte Rückhaltevolumen berechnet werden. Dazu wurde vom Gemeinderat der Auftrag erteilt, die offenen und verdolten Bachläufe und Bauwerke zu vermessen, da diese Daten noch nicht vorliegen.
 
Danach befasste sich der Gemeinderat mit der Auftragsvergabe für die Fahrzeug-Abgas-Absauganlage im Feuerwehrhaus. Bei der Aktualisierung des Feuerwehrbedarfsplanes wurde dieses Projekt von der Feuerwehr als eines der dringlichsten Anliegen eingestuft. Es wurden mehrere Angebote eingeholt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig der Firma Ecovent den Auftrag in Höhe von rund 17.000 € zu erteilen.
Das Landratsamt teilte mit, dass die Markierung des Radschutzstreifens in der Riehenstraße auf das kommende Jahr verschoben wird. Für das Aufbringen von Straßenmarkierungen ist eine trockene Straße unbedingt erforderlich. Deshalb übernimmt die Firma für Arbeiten, die ab November durchgeführt werden keine Gewährleistung mehr. Die Entscheidung über das Markieren des Radschutzstreifens zog sich aus dem Grund bis zum Oktober, weil sorgfältig zu prüfen war, ob der Radschutzstreifen vor den Maßnahmen der Fußgängerüberwege und der Buseinengungen sowie Bushaltestellen markiert werden könnte, ohne später Schaden zu nehmen. Muss nämlich später eine Markierung aufgehoben werden, so erfordert dies ein Abfräsen der Straßendecke an der Stelle der Markierung. Abgefräste Stellen auf Straßen sind nicht nur optisch unschön, sie bergen zudem die Gefahr punktueller Eisbildung im Winter. Eisbildung birgt insbesondere für Zweiradfahrer die Gefahr, ins Rutschen zu geraten.
 
Allerdings teilte uns das Landratsamt mit, dass die Markierung in Inzlingen mit hoher Priorität auf die Liste der durchzuführenden Markierungen gesetzt wurde, so dass die Markierung im kommenden Jahr möglichst zeitnah durchgeführt wird.
 
Bürgermeister Muchenberger bedankte sich im Namen des Gemeinderates für die Verkehrssicherheit-Aktion bei der Schülerinnen und Schüler der Inzlinger-Buttenbergschule über die Gefahren, die von Lastkraftwagen ausgehen aufgeklärt wurden. Frau Stefanie Fechtig aus Inzlingen präsentierte mit Unterstützung Ihres Arbeitgebers den Kindern und Eltern eindrucksvoll die möglichen Gefahren für Fußgänger oder Radfahrer. Zuvor wurden die Kinder von Schulleiterin Frau Trenkwalder-Lipps und den Lehrerinnen im Unterricht bereits für das Thema sensibilisiert.

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