Gemeinde Inzlingen

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Bericht öffentliche Gemeinderatssitzung vom 22.02.2022

In der zweiten Sitzung im Februar beschäftige sich das Gremium im ersten Tagesordnungspunkt mit einer Bausache. Dem Bauantrag für den Neubau einer Doppelgarage in der Chrischonagasse , Fl.-st.-Nr. 419 (neben Chrischonagasse 14) wurde zugestimmt.
 
Als nächstes befasste sich das Gremium mit dem Thema Starkregen. Zunächst erläuterte Dipl.-Hydr. Patrick Blau vom Büro BGU basierend auf der Informationsveranstaltung vom 12.10.2021 nochmals den Sachstand. Er zeigte insbesondere auf, dass die Darstellungen in der Starkregen-Gefahrenkarte, die in den vergangenen Jahren erarbeitet wurde, mit dem Unwetter am 16.07.2021 in großen Teilen übereinstimmte.
 
Ursächlich für den immensen Oberflächenabfluss in dieser Nacht war der bis zu diesem Zeitpunkt sehr nasse Verlauf des Monats Juli. So waren die Böden sogar in den Wäldern nicht mehr in der Lage, die Wassermengen aufzunehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass die teilweise lehmigen Böden ohnehin ein eingeschränktes Aufnahmevermögen aufweisen. Verstärkt wird dieser Effekt durch eine ungünstige Topographie in Inzlingen. Es wurde aufgezeigt, dass selbst kleinste Eingriffe wie das Befahren einer Wiese durch Fahrzeuge und selbst Mountainbikes im Naturschultzgebiet negative Auswirkungen haben können und wie wichtig Maßnahmen zum Eigenschutz durch die Gebäudeeigentümer sind. Bedingt durch die großen Wassermengen in kurzer Zeit, gepaart mit den steilen Hanglagen, besaß der dadurch resultierende Abfluss eine sehr hohe Energie und damit ein Zerstörungspotenzial, welches für große Probleme mit Personen- und Sachschäden in der Ortslage sorgte. 
 
Bereits vor diesem Ereignis wurden im gesamten Gemeindegebiet verschiedene Maßnahmen umgesetzt, die eine Reduzierung, Verteilung und Verzögerung des Abflusses bewirken, die jedoch bei solchen Wassermengen keine direkten Schutzmaßnahmen mehr darstellen.
 
Das Wasser führt jedoch nicht nur zu Überschwemmungen, sondern auch zu enormen Erosionen. Dies zeigte sich deutlich im Bereich Steinenweg, Steinengraben und Talweg. Aus dem Steinengraben wurden beim Ereignis am 16.07.2021 von den Wassermassen Totholz, Geröll und Erde in den Talweg und bis auf die Kreuzung Schlossstraße / Riehenstraße und in die Unterführung geschwemmt. Auf der zwischen Klamm-Ausgang und Beginn Talweg befindlichen Weide fand eine enorme Tiefenerosion mit Auswaschung von mehreren Erosionsgräben statt. Der Talweg selbst wurde schwer in Mitleidenschaft gezogen, die Bitu-Tragschicht inklusive Schachtabdeckungen abgelöst und verfrachtet und zwei Fahrzeuge mitgerissen.
 
Für den Hochwasserschutz in der gesamten Gemeinde wird bereits ein zusammenhängendes Hochwasserschutzkonzept erstellt. Dadurch kann die Gemeinde für die notwendigen Schutzmaßnahmen Zuschüsse erhalten, da sie diese nicht alleine finanzieren kann. Die gesamte Planung wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
 
Zusammen mit dem Regierungspräsidium, dem Landratsamt und den von der Gemeinde beauftragen Fachplanern ist man sich einig, dass im Bereich Steinengraben Sofortmaßnahmen nötig sind. Dort liegen weiterhin große Mengen von Holz, Geröll und Erde und stellen eine potenzielle Gefahr da.
 
Die dafür notwendigen Schutzmaßnahmen wurden in der Sitzung vom Planungsbüro Südwest, den Herren Hoffmann und Keller und vom Ingenieurbüro Himmelsbach & Scheurer, Herrn Himmelsbach vorgestellt.
 
Die entstandene Erosionsrinne wird fachgerecht aufgefüllt. Ein Geschwemmsel- und Geröllrückhalt soll für zukünftige Unwetter den Talweg und die Kreuzung Schlossstraße / Riehenstraße schützen. Die Länge des Bauwerkes beträgt 12 m, die maximale Breite 5 m und die maximale Tiefe 95 cm. Damit die Zufahrt für dieses Bauwerk gewährleistet ist, da es regelmäßig gereinigt werden muss, wird oberhalb der letzten Häuser des Steinenweges eine Zuwegung aus Schotterrassen erstellt. Oberhalb des Talweges soll mithilfe eines Einlaufsbauwerks das Wasser kontrolliert in den bereits vorhandenen Entlastungskanal geleitet werden. Die Kosten für den Geröllfang belaufen sich auf ca. 100.000 € und die Kosten für das Einlaufbauwerk auf ca. 75.000 €.
 
Der beschädigte Steinenweg wird wiederhergestellt. Mithilfe von mehreren Querrinnen soll das Wasser dem Steinengraben über die durch Steine zusätzlich gesicherte Böschung verteilt zugeführt werden und somit eine weitere Erosion des Grabens verhindert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 100.000 €.
 
Der Gemeinderat hat den Bürgermeister aufgrund der Dringlichkeit einstimmig ermächtigt, nach Klärung der Förderfähigkeit den Auftrag Steinenweg / Hangsicherung zu vergeben und die Planungsfreigabe für den Geröllrückhalt Steinengraben und das Einlaufbauwerk Talweg erteilt. Nach Klärung der Förderfähigkeit wird der Bürgermeister ermächtigt, die erforderlichen Arbeiten auszuschreiben und die Aufträge zu vergeben.
 
Die SPD-Fraktion hat auf den Klimawandel als Mitursache für solche Starkregenereignisse hingewiesen und angeregt, bei Baumaßnahmen der Gemeinde grundsätzlich die C0²-Bilanz zu berücksichtigen. Dies sollte auch für diese Maßnahme gelten. Aufgrund der Dringlichkeit im Hinblick auf die nächste Gewittersaison erfolgte der Beschluss schlussendlich einstimmig.
 
Bereits in der letzten Sitzung hatte die SPD-Fraktion einen Antrag zum generellen Vorgehen bei Beschlüssen zu Bauanträgen gestellt. Sobald die Antworten der Baurechtsbehörde und der Verwaltung vorliegen, wird in einer Gemeinderatssitzung darüber berichtet.

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