Gemeinde Inzlingen

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Bericht Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 29.11.2016

In der Bürgerfragestunde dankte Frau Christa Kunzelmann dem Gemeindewerkhof für die schönen Weihnachtsbäume.
 
Als nächstes stand der nachträgliche Bauantrag für den Eisenbahnwaggon in der Riehenstraße auf der Tagesordnung. Der Waggon ist baurechtlich wie ein Nebengebäude zu behandeln und fällt somit in den Geltungsbereich der entsprechenden Gemeindesatzung. Die zulässige Größe von max. 20 m³ umbauter Raum wird überschritten und somit ist eine Befreiung durch den Gemeinderat nötig. Da es sich bei diesem „Bauwerk“ um ein Objekt mit historischer Relevanz handelt und es als Anschauung- / Kunstobjekt genutzt werden soll, hält die Baurechtsbehörde der Stadt Lörrach unter Berücksichtigung der besonderen Fallkonstellation die Befreiung für vertretbar. Dieser Sichtweise schlossen sich die Gemeinderäte an und erteilten die Befreiung. Es wurde sogar angeregt, den Waggon für Kulturveranstaltungen zu nutzen.
 
Danach hatte sich das Gremium mit dem Gemeindevermögen zu beschäftigen, denn die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts Recht zum 01.01.2014 verlangt eine völlige Neubewertung des Gemeindevermögens. Insbesondere des Infrastrukturvermögens (z.B. Straßen), welches bisher nicht abgeschrieben wurde. Die Eröffnungsbilanz weist ein Sachvermögen über 13.470.109,89 EURO und ein Finanzvermögen über 2.905.180,87 EURO aus. Die Abgrenzungsposten betragen 502.817,04 EURO (davon sind 489.700 EURO Investitionszuschüsse für die Kath. Kindertagesstätte St. Elisabeth). Das Gesamtvermögen über 16.878.107,80 EURO wurde finanziert mit 9.201.051,16 EURO Eigenkapital, 3.070.143,24 EURO Zuweisungen und Beiträgen sowie 4.474.056,14 Fremdkapital. Hinzu kommen noch Lohnrückstellungen über 51.248,08 EURO und 81.609,18 EURO abzugrenzende Friedhofsgebühren. Diese Bilanz zeigt, dass die Gemeinde gut aufgestellt und solide finanziert ist. Die Zahlen wurden vom Gremium positiv aufgenommen und einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat dankte der Verwaltung für das umfangreiche Zahlenwerk und seinen 25-seitigen Anhang, der viel Zusatzarbeit mit sich brachte.
 
Als nächstes musste sich das Gremium mit der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand beschäftigen. Der Bund hat mit dem § 2b Umsatzsteuergesetz das deutsche Steuerrecht an das europäische Steuerrecht angepasst, was zu einer deutlichen Erweiterung der Umsatzsteuerpflicht der öffentlich-rechtlichen Körperschaften führt. Das neue Recht gilt für alle Umsätze ab dem 01.01.2017, sofern die Gemeinde nicht bis zum Jahresende von der Option Gebrauch macht, bis zum 31.12.2020 weiterhin das alte Recht anwenden zu dürfen. Aufgrund der Komplexität und der noch nicht absehbaren Auswirkungen (Erläuterungen und Ausführungsbestimmungen zur Neuregelung gibt es noch nicht), beschlossen die Gemeinderäte das Optionsrecht auszuüben, um bis 2020 Zeit zu gewinnen, damit dieses schwierige Thema in Ruhe aufgearbeitet werden kann.
 
Unter Verschiedenes berichtete Bürgermeister Muchenberger noch von unvermuteten Kassenprüfungen bei der Gemeindekasse in Lörrach und der Badenova, welche das Konto des Eigenbetriebes Wasserversorgung Inzlingen führt. In beiden Fällen wurde eine einwandfreie Buchführung vorgefunden und so gab es keine Beanstandungen.
 
Zum Schluss wurde die unbefriedigende Parksituation bei der Kath. Sozialstation in der Riehenstraße thematisiert. Die bisherigen Gespräche führten schon zu Verbesserungen. Bürgermeister Muchenberger will aber weiterhin mit dem Betreiber nach Optimierungsmöglichkeiten suchen.

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-Wasserschloss-
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