Gemeinde Inzlingen

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Bericht öffentliche Gemeinderatssitzung vom 12.10.2021

Am vergangenen Dienstag hat Diplom Hydrologe Patrick Blau von der Fa. BGU den aktuellen Sachstand zum Handlungskonzept Starkregenrisikomanagement vorgestellt.

Die Gemeinde Inzlingen war am 16.07.2021 von einem Starkregenereignis betroffen. Ursache war eine in Nord-Süd-Richtung ziehende Gewitterzelle, die sich über dem östlichen und nordöstlichen Teil des Inzlinger Einzugsgebiets abregnete und sich im Laufe ihrer weiteren Zugbahn in Richtung Süden auflöste. Das Ereignis dauerte etwa 25 Minuten, in denen von nicht amtlichen Regenmessern in Inzlingen zwischen 40 und 45 mm Niederschlag registriert wurden. Vergleicht man diese nicht amtlichen Messwerte mit den offiziellen Starkregenstatistiken des DWD, so ist die Regenmenge, zusammen mit der zugehörigen Dauer, einem ca. 100-jährlichen Niederschlagsereignis zuzuordnen, ein sehr großes Ereignis also. Bezogen auf die für Inzlingen vorliegenden Starkregengefahrenkarten ist das Ereignis vergleichbar mit den Darstellungen für das sog. "außergewöhnliche Ereignis".

Durch den bis zu diesem Zeitpunkt ohnehin sehr nassen Verlauf des Monats Juli, war die Natur (Böden, Wälder) nicht in der Lage, diese Wassermengen in der sonst gewohnten Weise aufzunehmen oder zwischenzuspeichern, so dass ein Großteil des gefallenen Niederschlags direkt zum Abfluss kam. Die vorhandene Kanalisation und auch die Verdolungsstrecken der Gewässer sind für solche Regenmengen in keiner Weise ausgelegt und auch nicht dafür gedacht. Sie können im besten Fall Regenmengen bis zu einem 5-jährlichen Ereignis abführen, was dazu führte, dass sich das Wasser seinen Weg über Straßen und Wege in Richtung Tal suchte. Bedingt durch die großen Wassermengen in kurzer Zeit, gepaart mit den steilen Hanglagen, besaß der resultierende Abfluss eine sehr hohe Energie und damit ein Zerstörungspotenzial, welches für große Probleme und Sachschäden, insbesondere im Oberdorf sorgte.

Um möglichen Überflutungsschäden durch zukünftige Ereignisse entgegenwirken zu können, sind alle Grundstückseigentümer in Inzlingen aufgefordert, ihr Grundstück anhand der Starkregengefahrenkarten auf ein mögliches Überflutungsrisiko zu prüfen und an möglichen Schwachstellen ihrer Gebäude Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu besteht nach § 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auch eine entsprechende rechtliche Verpflichtung. Allerdings dürfen die ergriffenen Maßnahmen nicht zum Nachteil des Unter- oder Oberliegers sein, also dessen Überflutungssituation verschlechtern (§ 37 WHG).

Die Gemeinde ihrerseits ergreift Maßnahmen, um die Gefährdung der Ortslage vor Folgeschäden solcher Ereignisse zu verringern. Die geplanten und teilweise schon umgesetzten Maßnahmen werden jedoch in keinem Fall ausreichen, um jedem einzelnen Gebäude Hochwasserschutz zu gewährleisten, weshalb die Maßnahmen zum Eigenschutz zu priorisieren sind, und vor allem schnell und zielgerichtet durchgeführt werden können.

Die Gemeinde hat bereits am Klaißler, Nassengrundweg, Maienbühl, im Erstel und auf dem Buttenberg Kleinmaßnahmen umgesetzt, die eine Reduzierung, Verteilung und Verzögerung des Abflusses bewirken, jedoch keine direkte Schutzmaßnahme darstellen. Als solche untersucht die Gemeinde zwei Standorte (Lohweg, Langmattal) auf ihre Eignung für den Bau von zwei Hochwasserrückhaltebecken. Durch Zuleitung sollen beide Becken weiterhin die Abflüsse aus dem Steinengraben, nach vorgeschaltetem Geröllfang mit Einlaufbauwerk, und dem Gewann Gruben aufnehmen. Insbesondere dem Beckenstandort am Lohweg käme eine große Bedeutung im Hinblick auf die mehr als unbefriedigende Überflutungssituation im Bereich der Unterführung „Schlossstraße“ zu.

Weiterhin sollen die vom Höhenweg im Bereich Kapelle der Ortslage zuströmenden Wassermengen mittels Einlaufbauwerk gefasst und in offener Rinne in Richtung Inzlinger Kreuz geleitet und dort auf einer „natürlichen“ Retentionsfläche zwischengespeichert werden.

Diese Maßnahmen müssen in einem Maßnahmenpaket geplant werden, um entsprechende Fördergelder beantragen zu können. Dies war bisher gerade nicht möglich, da in Inzlingen in der Hochwassergefahrenzonenkarte keine Überschwemmungsgebiete ausgewiesen waren. Dies ist erst seit diesem Frühjahr möglich, nachdem die Gemeinde das vom Land Baden-Württemberg vorgegebenen Verfahren abschließen konnte. Zusätzlich ist auch eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde Riehen geplant und teilweise auch schon im Gange. Die Schweizer Gemeinde würde als Unterlieger direkt von Rückhaltemaßnahmen in Inzlingen für ihren eigenen Hochwasserschutz profitieren, so dass seitens der Schweizer Zuständigkeit auch schon angedeutet wurde, sich in diesem Zusammenhang auch finanziell an Maßnahmen auf deutschem Gebiet zu beteiligen.

Die Umsetzbarkeit der technischen Maßnahmen hängt allerdings neben der Finanzierung noch mit zahlreichen anderen Faktoren (Baugrund, Wirtschaftlichkeitsprüfung etc.) zusammen, so dass weder der Maßnahmenkatalog an sich, noch eine mögliche Zeitschiene schon heute“ in Stein gemeißelt werden kann“.

Am 27.07.2021 hat der Gemeinderat die Kanalbefahrung Abschnitt 2 nach der Eigenkontrollverordnung an die Fa. P. Weiß vergeben. Aus verschiedenen Gründen kann die Firma den Auftrag nicht fristgerecht erfüllen. Das Gremium hat dem Vorschlag der Gemeinde, die Kanaluntersuchung an die Firma Blum aus Steinen zu einem Preis von 62.874,55 € zu vergeben, zugestimmt.

Für die Sanierung der Buttenbergschule hat der Gemeinderat das Planungsbüro Behringer aus Todtnau zu einem Preis von 43.000,00 € beauftragt. Das Planungsbüro kümmert sich um die Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär.

Weitere Informationen

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-Wasserschloss-
Riehenstraße 5, 79594 Inzlingen
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