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Gemeinsam mit dem Jugendamt sind Sie für die Entwicklung des Kindes verantwortlich. Daher entstehen mit der Annahme eines Pflegekindes auch gewisse Mitteilungspflichten:
Achtung: Dritten (z.B. Nachbarinnen oder Nachbarn, Verwandten) dürfen Sie über persönliche Dinge, die das Pflegekind oder die Herkunftsfamilien betreffen, keine Auskunft geben (Verschwiegenheitspflicht). Im Zweifelsfall lassen Sie sich durch das Jugendamt beraten.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 18.05.2019 freigegeben.
Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.