Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfiehlt einmal im Jahr Schutzimpfungen und Maßnahmen zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten. Bei Bedarf auch öfters im Jahr.
Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen bei einzelnen Impfungen regelmäßig Auffrischimpfungen erfolgen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.
Eine Impfpflicht besteht in Deutschland nicht.
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keine
Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Dieser klärt über die Impfung auf und impft.
Impfungen in bestimmten Lebensabschnitten:
Durchgeführte Impfungen werden in einen gelben Impfpass eingetragen. Den Impfpass erhalten Sie von Ihrem Hausarzt.
Haben Sie Ihren Impfpass verloren, erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt einen neuen. Frühere Impfungen darf darin nur der Arzt eintragen, der Sie damals geimpft hat.
Hinweis: Krankenakten werden üblicherweise 10 Jahre aufbewahrt.
Die Kosten für öffentlich empfohlene Impfungen übernimmt die Krankenkasse.
Hinweis: Einige Kassen übernehmen auch die Kosten für Reiseimpfungen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 14.02.2019 freigegeben.