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Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, müssen Sie Ihre Altersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.
Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr. Dieser bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Hinweis:
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Außenstelle Lörrach
Feldbergstraße
16
79539
Lörrach
Telefon: 07621/42256-10
Fax: 07621/42256-60
aussenstelle.loerrach(@)drv-bw.de
Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe
Gartenstraße
105
76135
Karlsruhe
Telefon: 0721/825-0
Fax: 0721/825-21229
info(@)drv-bw.de
Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Regionalzentrum Freiburg
Heinrich-v.-Stephan-Straße
3
79100
Freiburg
Telefon: 0761/20707-0
Fax: 0761/20707-110
regio.fr(@)drv-bw.de
Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Dienstag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Gemeinde Inzlingen
Riehenstr.
5
79594
Inzlingen
Telefon: 07621/4055-0
Fax: 07621/4055-33
rathaus(@)inzlingen.de
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:
14.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Voraussetzungen sind:
Lassen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beraten.
Im Beratungsgespräch können Sie klären,
Dabei können Sie sich beispielsweise ausrechnen lassen, wie hoch Ihre monatliche Rente sein wird. Außerdem nennt Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin die Höhe Beitrags, den Sie zusätzlich leisten können, um die Rentenminderung auszugleichen.
Sie können auch schriftlich eine besondere Rentenauskunft mit den gleichen Angaben beantragen.
Sie können dann entscheiden, ob Sie die vorzeitige Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall müssen Sie die Rente schriftlich beantragen oder Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.
Die Formulare liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit.Siekönnen denAntragauchonlinestellen.
Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.
Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.
keine
Für die Zahlung der errechneten Ausgleichsbeiträge: innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft
Nach Ablauf der drei Monate müssen Sie sich eine neue besondere Rentenauskunft erstellen lassen.
Hinweis: Ausgleichsbeiträge können Sie auch noch einzahlen, wenn Sie bereits eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen beziehen.
Ab 55 Jahren erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die Sie über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche informiert.
Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat ihn am 12.04.2017 freigegeben.
Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.
Bürgermeisteramt Inzlingen
-Wasserschloss-
Riehenstraße 5, 79594 Inzlingen
Fon: 07621 4055-0, Fax: 07621 4055-33
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