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Die FSK und die USK geben Filme und Computerspiele für bestimmte Altersstufen frei.
Die Abkürzungen stehen für
Die Prüfungen erfolgen in transparenten und unabhängigen Verfahren.
Hinweis: Mit der Altersfreigabe ist keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung verbunden.
Unternehmen dürfen Filme und Computerspiele nur entsprechend der Altersfreigabe verkaufen.
Es gibt folgende FSK- und USK-Kennzeichnungen:
Die Kennzeichnungen richten sich an:
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH
Murnaustraße
6
65189
Wiesbaden
Telefon: 0611-77891 0
Fax: 0611-77891 39
fsk(@)spio-fsk.de
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
Marchlewskistraße
27
10243
Berlin
Telefon: +49 30 2936 3829 0
Fax: +49 30 2936 3829 9
kontakt(@)usk.de
Der Film oder das Trägermedium darf nicht
FSK
Sie müssen die Prüfung Ihrer Produkte online beantragen.
Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Sie und Ihre Vertretung haben das Recht, sich in der mündlichen Verhandlung zu äußern.
Die FSK kann eine bestimmte Alterskennzeichnung
USK
Sie müssen die Prüfung Ihrer Produkte schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie im Internet.
Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Sie beziehungsweise Ihre Vertretung haben das Recht, an der Präsentation des Spiels teilzunehmen und sich danach zu äußern.
Das Ergebnis der Prüfung erfahren Sie sofort. Später schickt Ihnen die USK ein schriftliches Gutachten über das Prüfungsergebnis zu.
Die Kosten für Tätigkeiten der FSK entnehmen Sie den jeweiligen Informationsblättern, die auf den Seiten der FSK unter "Prüfanträge" zur Verfügung stehen.
Die Kosten für Tätigkeiten der USK sind in ihrer Kostenordnung geregelt.
Für bestimmte Kategorien können Sie ein vereinfachtes Prüfverfahren beantragen, z.B. für Zeichentrick- und Animationsfilme. Nähere Informationen finden Sie im "Informationsblatt zum vereinfachten Prüfverfahren".
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.01.2018 freigegeben.
Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.
Bürgermeisteramt Inzlingen
-Wasserschloss-
Riehenstraße 5, 79594 Inzlingen
Fon: 07621 4055-0, Fax: 07621 4055-33
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08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:30 Uhr bis 18:30 Uhr
weitere Termine nach Vereinbarung