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Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Sein Wahlrecht ausüben kann in der Regel nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Im Ausland lebende Deutsche, die bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Gemeinde Inzlingen
Riehenstr.
5
79594
Inzlingen
Telefon: 07621/4055-0
Fax: 07621/4055-33
rathaus(@)inzlingen.de
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:
14.30 Uhr bis 18.30 Uhr
die Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren
Voraussetzungen sind:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die
keine
Sie müssen die Eintragung mit einem Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben.
Vordrucke und Merkblätter für die Antragstellung können Sie anfordern bei:
Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst ausfüllen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt unterschreiben.
Sie müssen den Antrag spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.
Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG) (Deutsche Staatsangehörigkeit)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 14.08.2017 freigegeben.
Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.
Bürgermeisteramt Inzlingen
-Wasserschloss-
Riehenstraße 5, 79594 Inzlingen
Fon: 07621 4055-0, Fax: 07621 4055-33
E-Mail schreiben
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08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:30 Uhr bis 18:30 Uhr
weitere Termine nach Vereinbarung