Bitte denken Sie daran, Hecken, Sträucher und
Bäume entlang von Straßen, Gehwegen und Treppen auf das zulässige Maß zurückzuschneiden
- an Straßen dürfen bis zu einer Höhe von 4 m Zweige und Äste nicht in die Fahrbahn ragen
- über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraumprofil von 4,5 m frei bleiben
- an Fußwegen dürfen bis zu einer Höhe von 2,3 m Zweige und Äste nicht hineinragen
- Verkehrszeichen und Straßenlampen dürfen nicht verdeckt werden
- sämtliche Anpflanzungen sind in jedem Fall bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden
Bitte sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse für den eventuell erforderlichen Rückschnitt, um mögliche Schadensersatzansprüche zu vermeiden.
Ihr Bürgermeisteramt