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Gemeinde Inzlingen (Druckversion)

Aktuelles aus dem Rathaus

Hecken und Sträucher - an Gehwegen und Straßenrändern

Bitte denken Sie daran, Hecken, Sträucher und
Bäume entlang von Straßen, Gehwegen und Treppen auf das zulässige Maß zurückzuschneiden


- an Straßen dürfen bis zu einer Höhe von 4 m Zweige und Äste nicht in die Fahrbahn ragen

- über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraumprofil von 4,5 m frei bleiben

- an Fußwegen dürfen bis zu einer Höhe von 2,3 m Zweige und Äste nicht hineinragen

- Verkehrszeichen und Straßenlampen dürfen nicht verdeckt werden

- sämtliche Anpflanzungen sind in jedem Fall bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden

Bitte sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse für den eventuell erforderlichen Rückschnitt, um mögliche Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Ihr Bürgermeisteramt

http://www.inzlingen.de//de/rathaus-buergerservice/aktuelles-aus-dem-rathaus