Gemeinde Inzlingen

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Änderungen im Bundesmeldegesetz

 
Mitwirkung des Wohnungsgebers
 
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes vom 11. Oktober 2016 wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers nach § 19 BMG angepasst.
 
Zukünftig ist vom Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer nur noch der Einzug von neuen Mieterinnen und Mietern in eine Wohnung schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung über den Auszug aus einer Wohnung fällt ab sofort weg.
 
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Inzlingen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Inzlingen wenden.

Kontakt

Bürgermeisteramt Inzlingen
-Wasserschloss-
Riehenstraße 5, 79594 Inzlingen
Tel.: 07621 4055-0, Fax: 07621 4055-33
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