Gemeinde Inzlingen

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Geschichte des Schlosses

Aus dem Jahr 1470 stammt die erste urkundliche Erwähnung, aus dem Jahr 1623 die älteste bekannte Darstellung - ein Stich von Daniel Meißner. Die Geschichte des Schlosses ist eng mit der Familie Reich von Reichenstein verbunden. Es handelt sich um ein Basler Geschlecht, dessen Anfänge in das 12. Jahrhundert zurückgehen und dem mehrere Basler Bürgermeister und Bischöfe entstammten.

1394 erhielten die Herren von Reichenstein die Hohe Gerichtsbarkeit über Inzlingen als Lehen übertragen. Das Schloss entstand sehr wahrscheinlich in 3 Bauabschnitten. Der erste Ausbau dürfte 1563 bis 1566 gewesen sein. Zwischen 1674 und 1745 erhielt das Wasserschloss seine barocke Gestalt. Eine erste Barocke Innenausstattung muss im frühen 18. Jahrhundert erfolgt sein. Um 1750 wurden mehrere Räume qualitätvoll gestaltet mit Rokokostuck, Kniegetäfer, Füllungstüren, Supraporten, Kachelofen und eingelegten Fußböden. Diese Elemente sind heute noch vorhanden.

Inzlingen erwirbt Wasserschloss

1819 endete die lange Reichensteiner Geschichte in Inzlingen, das Schloss wurde verkauft. Im weiteren Verlauf wechselten mehrmals die Besitzer und die Nutzung (Industriebetrieb, Mietwohnhaus, Landwirtschaft). Die Gemeinde Inzlingen erwarb das Wasserschloss 1969 und ließ es bis 1977 umbauen und renovieren. Heute befinden sich darin das Rathaus, ein Restaurant der gehobenen Klasse, Konferenzräume und ein anmietbarer Festsaal. Bei vorheriger Anmeldung sind Führungen für Gruppen bis zu 30 Personen möglich.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie über die Gemeindeverwaltung Inzlingen, Fon: 07621/4055-0, und aus "Kleiner Kunstführer Wasserschloss Inzlingen" Nr 1139, erstmals erschienen 1978 im Verlag Schnell & Steiner GmbH, Leibnitzstraße 13, 93055 Regensburg, Fon: 0941/78785-0, Fax: 7878516.

Weitere Informationen

Schlösser in BW

Die Staatl. Schlösser und Gärten (SSG) in BW im Web. Der SSG obliegt die Betreuung von über 250 landeseigenen Schlössern, Klöstern, Gärten, Burgen und Ruinen. Aufgabe der SSG ist unter anderem, die Kulturdenkmale einschließlich ihrer Ausstattung und Einrichtung mit größter Sorgfalt als historisches Erbe zu erhalten und die Kulturdenkmale einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

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