DienstleistungenAdressbuchsperreViele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Wenn Sie nicht möchten, dass dort Informationen wie beispielsweise Ihr Name, ein Doktorgrad oder Ihre Anschrift erscheinen, können Sie widersprechen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich. Die Meldebehörde muss bei der Anmeldung sowie spätestens zwei - jedoch nicht früher als vier - Monate vor der Veröffentlichung oder Übermittlung der Daten die Bürger durch öffentliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Generelle Zuständigkeit:die Meldebehörde Ihres Wohnortes Meldebehörde ist
Unterlagen:Die Meldebehörde kann zur Überprüfung Ihrer Identität folgende Unterlagen verlangen:
Ablauf:Sie müssen entweder persönlich oder schriftlich einen Antrag stellen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit. Frist:Die Gemeinde kann durch öffentliche Bekanntmachung bestimmen, dass der Widerspruch innerhalb einer bestimmten Frist, die nicht weniger als einen Monat betragen darf, eingelegt werden muss. Rechtsgrundlage:§ 34 Abs. 4 Meldegesetz (MG) (Veröffentlichung und sonstige Nutzung von Daten) Zuständige Behörden: Gemeinde Inzlingen Sprechzeiten: Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:InformationDie Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. KontaktBürgermeisteramt Inzlingen Öffnungszeiten RathausMontag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr Bürgermeisteramt Inzlingen | Wasserschloss | 79594 Inzlingen | Fon: 07621/4055-0 | Fax: 07621/4055-33 | rathaus@inzlingen.de
© 2010 Gemeinde Inzlingen - komm.on.line GmbH
|