DienstleistungenAbmeldung vom ReligionsunterrichtAn den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg ist evangelischer, katholischer, jüdischer und syrisch-orthodoxer Religionsunterricht eingerichtet. Als ordentliches Lehrfach ist der Religionsunterricht ein Pflichtfach. Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten. Nach Eintritt der Religionsmündigkeit steht das Recht, über die Teilnahme am Religionsunterricht zu bestimmen, aus Glaubens- und Gewissensgründen dem Schüler selbst zu. Laut Gesetz über die religiöse Kindererziehung ist ein Schüler religionsmündig, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat ein Schüler das 12. Lebensjahr vollendet, darf er nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen und damit auch nicht von seinen Erziehungsberechtigten gegen seinen Willen vom Religionsunterricht abgemeldet werden. Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss spätestens zwei Wochen nach Beginn des Schulhalbjahres erklärt werden, in dem sie wirksam werden soll. Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, haben an den Schulen, an denen das Fach "Ethik" eingeführt ist, den Unterricht in diesem Fach zu besuchen. Ausnahme: Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist an konfessionell gebundenen Schulen nicht möglich. Religionsunterricht ist dort in allen Jahrgangsstufen Pflichtfach. Generelle Zuständigkeit:die jeweilige Schule Bezugsort:Über den Link gelangen Sie zu einer Liste von Schulen in Ihrem Land- oder Stadtkreis. Geben Sie dazu in der Ortswahl Ihren Wohnort an. Voraussetzungen:Die Abmeldeerklärung eines religionsmündigen Schülers ist nur wirksam, wenn Glaubens- und Gewissensgründe vorgebracht werden. Eine Überprüfung der angegebenen Glaubens- und Gewissensgründe ist nicht erlaubt. Ablauf:Die Erklärung muss den Namen, die Klasse, das Datum und die Unterschrift des Schülers (soweit der Schüler das 14. Lebensjahr nicht vollendet hat, die Unterschrift der Erziehungsberechtigten) enthalten. Sie müssen die Erklärung dem Schulleiter schriftlich übermitteln. Falls die Erklärung einen minderjährigen religionsmündigen Schüler betrifft, muss sie persönlich abgegeben werden. Zu diesem Termin werden die Erziehungsberechtigten eingeladen. Hinweis: Bei einer gewünschten Wiederanmeldung zum Religionsunterricht kann die Schule diese erst nach dem Beginn des nächsten Schulhalbjahres wirksam werden lassen, wenn organisatorische Gegebenheiten eine sofortige Wiederaufnahme nicht erlauben. Frist:Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss spätestens zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts des Schulhalbjahres erklärt werden, zu dem sie wirksam werden soll. Rechtsgrundlage:
Zuständige Behörden: Abendgymnasium Weil am Rhein Abendrealschule Abendrealschule Altenpflegeschule des Diakonissen-Mutterhauses St. Chrischona August-Macke-Haupt-u.Realsch. Berufskolleg zur Erlangung der Fachhochschulreife Buttenberg-Schule Grundschule Eichendorff-Schule Förderschule Emma-Fackler-Schulkindergarten für Körperbehinderte und Sprachbehinderte Erich-Kästner-Schule Lörrach Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung Fachschule für Heilerziehungspflege Am St.Josefshaus Herten Freie Evangelische Schule LÖ Grund-, Werkreal-, Realschule und Gymnasium Freie Waldorfschule Lörrach Freie Waldorfschule Schopfheim e.V. - Einheitliche Grund- und Höhere Schule Friedrich-Ebert-Schule Werkrealschule Georg-Buechner-Gymnasium Gertrud-Luckner-Realschule Gewerbeschule Gewerbeschule Gewerbeschule Schopfheim Grund-, Haupt- und Realschule Gymnasium Schönau Hans-Thoma-Gymnasium Haus Weitenau Sonderberufsfachschule Hebel-Gymnasium Helen-Keller-Schule Schule für Geistig- und Körperbehinderte Johann-Faller-Schule Förderschule Johann-Peter-Hebel-Schule Förderschule Kant-Gymnasium Karl-Rolfus-Schule Schule für Geistig-und Körper- beh. am St. Josefshaus Herten Kaspar-Hauser-Schule Schule für Erziehungshilfe Kaufmännische Schule Lörrach Kaufmännische Schule Schopfheim Leopoldschule Förderschule Lise-Meitner-Gymnasium Markgrafenschule Werkrealschule Mathilde-Planck-Schule Lörrach mit Außenstelle Schopfheim Berufliche Schule Montfort-Realschule Pestalozzi-Schule Förderschule Priv. Schule für Erziehungs- hilfe am Ev. Kinderheim Tüllinger Höhe Priv. Sonderschule für Geistigbehinderte Berghaus Johannes e.V. Priv. Sprachschule Foerderer Private Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung an der Rehaklinik Kandertal Realschule Realschule Grenzach-Wyhlen Schulkindergarten für Geistigbehinderte Schulzentrum Steinen Grund-, Werkreal- und Realschule Sprachheilschule des Landkreises Lörrach Theodor-Heuss-Gymnasium Theodor-Heuss-Realschule Verwandte Lebenslagen:Verwandte Themen:InformationDie Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. KontaktBürgermeisteramt Inzlingen Öffnungszeiten RathausMontag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr Bürgermeisteramt Inzlingen | Wasserschloss | 79594 Inzlingen | Fon: 07621/4055-0 | Fax: 07621/4055-33 | rathaus@inzlingen.de
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