LebenslagenPersonalausweis, Reisepass, Kinderreisepass Sie wollen verreisen oder auch nur ein Paket von der Post abholen? Wir erläutern, wie Sie einen Reisepass oder einen Ausweis beantragen können und was zu tun ist, wenn Sie umziehen, einen Ausweis verlieren oder sich Ihr Name ändert. Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der Meldepflicht unterliegt, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Pass besitzt, benötigt keinen Personalausweis. Bitte beachten Sie, dass Ausweise und Pässe nicht verlängert werden können. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nur bei Kinderreisepässen möglich, die nach dem 1. November 2007 ausgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Texten und Verfahrensbeschreibungen. Verwandte Verfahren:
InformationDie Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. KontaktBürgermeisteramt Inzlingen Öffnungszeiten RathausMontag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr Bürgermeisteramt Inzlingen | Wasserschloss | 79594 Inzlingen | Fon: 07621/4055-0 | Fax: 07621/4055-33 | rathaus@inzlingen.de
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